Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. In unserer Hausordnung haben wir herausgearbeitet, was uns wichtig ist und was Ihnen wichtig sein sollte, damit alle sagen können: Hier lässt es sich gut wohnen und leben! Die Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung durch alle Hausbewohner bietet die Gewähr für eine gute Nachbarschaft. Behandeln Sie bitte die Ihnen zur Miete überlassene Wohnung und die Gemeinschaftsanlagen pfleglich.
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag verpflichten Sie sich, diese Hausordnung einzuhalten.
Belüften Sie Ihre Wohnung zu jeder Jahreszeit ausreichend. Der Austausch der Raumluft hat in der Regel durch wiederholte, tägliche Stoßlüftung zu erfolgen. Sollte es zu Schimmelbildungen in der Wohnung kommen, ist die Genossenschaft unverzüglich darüber zu informieren. Lässt sich die Schimmelbildung auf unsachgemäßes Heizen und Lüften zurückführen, behält sich die Genossenschaft vor, den entsprechenden Mieter zur Rechenschaft zu ziehen.
Für das Trocknen der Wäsche stehen Vorrichtungen auf den Wäscheplätzen, auf dem Boden oder in dafür vorgesehenen Trockenräumen zur Verfügung. Das sichtbare Trocknen der Wäsche auf den Balkonen oder im Treppenhaus ist nicht gestattet.
Wir müssen Ihnen das Entlüften der Wohnung in das Treppenhaus untersagen, weil dies deutlich am Sinn und Zweck des Lüftens vorbei geht und zu Belästigungen der Nachbarn führen kann.
Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, müssen Sie im gemeinschaftlichen Interesse alles tun, um ein Einfrieren der Sanitäranlagen (Abflussrohre, Wasserleitungen usw.) sowie Heizkörper und Heizrohre zu vermeiden. Halten Sie deshalb insbesondere Keller-, Boden- und Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit – außer zum Lüften – unbedingt geschlossen. Verschließen Sie bei starkem Schneefall, Regen und Unwetter die Fenster. Auch bei hohen Temperaturen im Sommer sind die Treppenhaus- und Kellerfenster geschlossen zu halten, um ein Aufheizen der genannten Bereiche bzw. das Auftreten von Kondenswasser zu vermeiden.
Um Wasserverunreinigungen durch Legionellen u. a. zu vermeiden, sorgen Sie bitte, insbesondere bei längerer Nichtnutzung der Wohnung (länger als eine Woche) für eine ausreichende Warm- und Kaltwasserentnahme an allen Wasserhähnen oder Duschköpfen sowie ausreichende Betätigung der Toilettenspülung.
Lärm belastet alle Hausbewohner. Halten Sie deshalb die allgemeinen Ruhezeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 7.00 Uhr ein und vermeiden Sie jede über das normale Maß hinausgehende Lärmbelästigung.
Stellen Sie Fernseh-, Rundfunkgeräte, andere Tonträger sowie Computer auf Zimmerlautstärke ein; die Benutzung der Geräte im Freien (auf Balkonen, im Umfeld der Gebäude…) darf Ihre Nachbarn nicht stören. Auch durch Musizieren dürfen Sie Ihre Nachbarn insbesondere während der allgemeinen Ruhezeiten nicht belästigen. Betreiben Sie Waschmaschinen, Wäschetrockner und auch Geschirrspülmaschinen möglichst nicht länger als bis 22.00 Uhr.
Achten Sie bei Lärm verursachenden hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten im Haus oder im Bereich der Außenanlagen darauf, dass Sie diese Arbeiten werktags außerhalb der vorgenannten Ruhezeiten durchführen. Diese Arbeiten sind bis 20.00 Uhr zu beenden.
Partys oder Feiern dürfen nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen der Hausgemeinschaft führen. Grundsätzlich gelten auch in diesen Fällen die allgemeinen Ruhezeiten. Sprechen Sie bitte vorher mit den anderen Hausbewohnern, die dann sicherlich ein gewisses Maß an Geräuschen tolerieren werden.
III. BENUTZUNG DES GRUNDSTÜCKS
Wenn Ihre Kinder im Umfeld der Wohngebäude spielen, achten Sie darauf, dass Sie Spielzeug und Abfälle nach Beendigung des Spielens einsammeln und tragen Sie damit zur Sauberkeit des Wohngebietes bei. Die Grünanlagen sind zu jeder Jahreszeit zu schonen und pfleglich zu behandeln. Das Abstellen von Fahrzeugen auf den Grünanlagen ist nicht gestattet. Zum Schutz der Grünflächen ist das Fußballspielen sowie das Befahren mit Fahrrädern u. ä. nicht erlaubt. Flure, Treppenhäuser, Keller und Dachböden sind keine Spielplätze.
Werfen Sie keine Abfälle in die Grünanlagen und füttern Sie keine Tiere. Die Verunreinigung der Grünanlagen und Grundstücke durch Ihre Haustiere ist zu vermeiden.
Das Rauchen im Treppenhaus, in Boden- und Kellerräumen ist untersagt. Wenn Sie auf dem Balkon rauchen, nehmen Sie bitte Rücksicht auf die Bewohner in den Nachbarwohnungen. Zigarettenabfall ist sachgerecht zu entsorgen. Grundsätzlich sollen seitens der Mieter keine Bepflanzungen von Beeten o. ä. erfolgen, sind solche bereits vorhanden, obliegt deren Pflege und auch ein späterer Rückbau den betreffenden Mietern.
Zum Schutz der Hausbewohner müssen die Haus- und Kellertüren geschlossen bleiben. Schließen Sie diese nach jeder Benutzung. Das Abschließen der Haustür hat zu unterbleiben.
Halten Sie Hauseingänge, Treppen und Flure frei, weil Sie nur dann ihren Zweck als Fluchtwege erfüllen. Fahr- und Motorräder etc. gehören nicht dorthin. Abgestellte Kinderwagen oder Rollatoren dürfen Fluchtwege nicht einschränken und andere Hausbewohner nicht übermäßig behindern. Auf dem Boden, in den Kellergängen sowie in Zähler- oder Gemeinschaftsräumen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen und Geruch verursachenden Stoffen in Wohnungen, auf Balkonen, Keller- oder Bodenräumen ist nur mit mietvertraglicher Zustimmung erlaubt.
Spreng- und Explosionsstoffe dürfen Sie nicht in das Haus oder auf das Grundstück bringen. Wenn Sie Gasgeruch im Haus bemerken, hantieren Sie auf keinen Fall mit Feuer. Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, öffnen Sie die Fenster bzw. Türen und drehen Sie den Haupthahn ab. Bei Gasgeruch, Undichtigkeiten oder sonstigen Mängeln an Versorgungsleitungen benachrichtigen Sie unverzüglich die Versorgungsunternehmen oder die Genossenschaft. Nutzen Sie im Notfall auch die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei.
Bringen Sie Blumenkästen und Blumenbretter so an, dass dadurch niemand gefährdet werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass beim Blumengießen kein Wasser nach unten läuft. Das Anbringen von Markisen u. ä. Sonnenschutz ist fachgerecht vorzunehmen. Dabei ist das Anbohren von Balkonteilen bzw. die Beschädigung der Wärmedämmung (Fassade) nicht gestattet.
Aus Sicherheitsgründen ist das Grillen auf Balkonen und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nur mit Elektrogrill erlaubt; in jedem Fall ist Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen.
Kürzer oder länger dauernde Abwesenheit des Mieters entbindet diesen nicht von der Wahrnehmung seiner Pflichten. Es liegt auch in seinem Interesse, wenn er bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden einen Mitbewohner davon unterrichtet und Vorsorge für einen erleichterten Zugang zu seiner Wohnung im Notfall trifft.
V. REINIGUNG
Halten Sie bitte im Interesse aller Hausbewohner Haus und Grundstück (Außenanlagen, Müllplätze) ständig sauber. Im überwiegenden Teil der Hauseingänge wird die Treppenhaus-, Keller- und Bodenreinigung von einer Firma ausgeführt. In den Hauseingängen, wo das nicht der Fall ist, sind die Bewohner für die Reinigung dieser Bereiche verantwortlich, es hat eine Abstimmung unter den Mietern zu erfolgen. Insbesondere bei Ein- oder Auszügen bzw. bei der Anlieferung von Gütern haben die betroffenen Mieter dafür zu sorgen, dass der gesamte Hausflur sowie das Umfeld entsprechend gesäubert werden.
Die Durchführung der Rasenpflege und des Winterdienstes sind ebenfalls an eine Firma übertragen. Allerdings bleibt es den Mieter auch in ihrem eigenen Interesse vorbehalten, in Extremsituationen wie z.B. bei plötzlichen und lang anhaltenden Schneefällen oder bei Blitzeisbildung die Räumung bzw. das Streuen bis zum Eintreffen der Firma selbst zu übernehmen.
Halten Sie die Abflüsse in Toiletten, Spülen und Waschbecken von Abfällen frei. Schütten Sie insbesondere kein Katzen-, Vogel- oder anderes Tierstreu hinein; auch Küchenabfälle, Fette, Papierwindeln, Hygieneartikel jeglicher Art gehören auf keinen Fall in den Abfluss, sondern sind mit dem Hausmüll zu entsorgen.
Personenaufzug (soweit vorhanden)
Beachten Sie die Benutzungs- und Sicherheitshinweise in den Aufzügen. Der Aufzug darf im Brandfall nicht benutzt werden. Sperrige Gegenstände und schwere Lasten dürfen Sie nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters mit dem Aufzug transportieren.
Müllentsorgung
Jeder Mieter ist angehalten, die Müllverursachung so gering wie möglich zu halten und alle Systeme der Mülltrennung (Glascontainer, Papiertonnen, Wertstoffcontainer) zu nutzen.
Papier und Pappe, Gläser, Kunststoffe und Bleche, Metall und Aluminium gehören nicht in den Restmüll, sondern sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
Für die Entsorgung von Sperrmüll informieren Sie sich bitte bei Ihrem kommunalen Entsorgungsbetrieb (enwi – Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz) und stellen Sie Ihren Sperrmüll im Bereich der Müllplätze erst zum Entsorgungstermin zur Abholung bereit.
Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabelanschluss
Benutzen Sie Ihre TV- bzw. Radioempfangsgeräte ausschließlich mit geeigneten (zugelassenen) Anschlusskabeln. Das Anbringen von Antennen, Satellitenschüsseln und anderen Empfangsanlagen außerhalb der geschlossenen Mieträume ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Sollten beim TV- bzw. Radioempfang Störungen bzw. Schäden auftreten, melden Sie dies bitte unverzüglich Ihrem Kabelnetzbetreiber. Arbeiten Sie nicht selbst an den Steckdosen oder Kabeln. Nur Fachfirmen sind berechtigt, Arbeiten an der Anlage durchzuführen.
Haustiere
Das Halten von größeren Haustieren (z. B. Hunden usw.) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vorstandes der Genossenschaft. Die erteilte Genehmigung kann bei auftretenden Pflichtverletzungen widerrufen werden.
Hunde sind außerhalb der Wohnung an der Leine zu führen. Verunreinigungen der Grünanlagen, Treppenhäuser, Keller und Kellergänge durch Tiere jeglicher Art sind zu vermeiden.
Beschädigungen
Beschädigungen der Substanz des Hauses oder der Anlagen sind sofort dem Vorstand der Genossenschaft zu melden. Bei unmittelbar drohenden Gefahren sollten die Mieter einstweilen selbst durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe sorgen bzw. die Firmen entsprechend Notrufplan benachrichtigen.
Ilsenburg, 29.05.2024
Die Hausordnung tritt durch Beschluss 4/2024 des Vorstandes und Aufsichtsrates vom 29.05.2024 in Kraft.
Ilsenburger Wohnungsgenossenschaft eG
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38871 Ilsenburg
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